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Im Rahmen seiner Schwerpunkte bearbeitet das ITSL eine Reihe von Forschungsprojekten.
Laufende Forschungsprojekte
Abgeschlossene Forschungsprojekte
Projektlaufzeit: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Projektteam: Das von swissuniversities in Auftrag gegebene Forschungsprojekt ist eine Kooperation von verschiedenen Institutionen aus der Wissenschaft und der Praxis:
Das Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL) der Universität Zürich, ist das Leading House des Projekts und zuständig für die Leitung und die Organisation des Projekts.
Weitere Projektpartner:
Die Universität Basel, vertreten durch Prof. Dr. Alfred Früh, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht;
Universität Genf, vertreten durch Prof. Dr. Gian Paolo Romano, Professor für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht und Familienrecht an der Universität Genf;
Università della Svizzera italiana (USI) vertreten durch Dr. Anna Picco-Schwendener und Suzanna Marazza;
Hochschule für Wirtschaft Fribourg (HSW-FR), vertreten durch Maya Dougoud, assoziierte Professorin HES;
Universitätsbibliothek Zürich, vertreten durch Prof. Dr. Rudolf Mumenthaler und Dr. Andrea Malits;
SWITCH, vertreten durch Anna Kuhn und Benedikt Saner.
Projektbeschrieb
Im Rahmen der Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen treten Autorinnen und Autoren ihre Urheberrechte meist an Verlage ab. In der aktuellen Praxis sind die Möglichkeiten paralleler Veröffentlichungen, – sei es bei Verlagen oder auf Repositorien – entsprechend beschränkt und durch Verlage vorgegeben. Eine Zweitveröffentlichung der Publikation gestaltet sich dadurch regelmässig schwierig. Hochschulen und Forschungsförderer fordern seit längerem, dass mit öffentlichen Geldern erarbeitetes und publiziertes Wissen allen Interessierten frei zugänglich sein soll. Der kostenlose Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen über das Internet ist die Grundidee von Open Access. Dadurch nimmt der Druck auf Verlage zu, Zweitveröffentlichungen zuzulassen. Gleichzeitig erhöht sich für Autorinnen und Autoren die Rechtsunsicherheit in Bezug auf parallele Veröffentlichungen und Open Access.
Aus juristischer Sicht drängt sich die Frage auf, ob und wie die Schweiz ein Zweitveröffentlichungsrecht regeln soll. Neben dieser Frage werden weitere regulatorische Herausforderungen im Zusammenhang mit Open Access untersucht.
Das Projekt ist in zwei Teile gegliedert, die in verschiedenen Arbeitspaketen erarbeitet werden.
Die Ergebnisse des Projekts werden voraussichtlich im Herbst 2023 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den interessierten Kreisen vorgestellt.
Das ScanVan-Projektteam an der EPFL hat eine neue "sphärische" Kamera und spezielle Algorithmen entwickelt, um die 3D-Digitalisierung von Schweizer und europäischen Städten zu ermöglichen. Während herkömmliche Kameras immer ein begrenztes Sichtfeld haben, ist die ScanVan-Kamera in der Lage, Bilder in alle Richtungen gleichzeitig aufzunehmen. Das System wird auf einem Fahrzeug montiert, welches den aufzunehmenden Bereich abfährt. Mittels Photogrammetrie wird aus den Bildern eine 3D-Punktwolke des erfassten Bereichs erzeugt. Das Projekt wurde vom Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen des NFP 75 "Big Data" gefördert.
Das ITSL ist dem Projekt im Frühjahr 2020 beigetreten, um die möglichen Datenschutzprobleme des Projekts im Lichte des schweizerischen und europäischen Datenschutzrechts zu analysieren. Der Input führte zur Umsetzung verschiedener Massnahmen zur Umsetzung von Privacy by Design. Das Interface wurde so konzipiert, dass dieser Aspekt in ihrer Funktionsweise integriert ist. Es wurden Algorithmen programmiert, um Personen und Fahrzeuge aus den aufgenommenen sphärischen Bildern zu löschen. Zusätzlich erlaubt das User Interface jedem Nutzer auf einfache Weise, auf mögliche Datenschutzprobleme hinzuweisen und deren Entfernung zu verlangen.
ScanVan: Data Protection Analysis (PDF, 2 MB) (Englisch)
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der ScanVan-Projektwebsite und im folgenden Video:
Der technische Fortschritt - insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) bzw. des maschinellen Lernens - führt dazu, dass in immer mehr Bereichen des täglichen Lebens automatisierte Entscheidungen gefällt werden. Weil es letztlich Algorithmen sind, die anhand bestimmter entscheidungsrelevanter Parameter ein Resultat vermitteln, ist nicht nur von "automatisierten", sondern auch von "algorithmischen" Entscheidungen bzw. Einzelentscheidungen die Rede.
Auch die Gesetzgeber sind auf die Automatisierung des Alltags und die damit einhergehende Delegation gewisser Entscheidungen von Menschen an Maschinen aufmerksam geworden. So adressiert seit Mai 2018 die in der Europäischen Union geltende Datenschutzverordnung (DSGVO) in einigen Bestimmungen und Erwägungen dieses Phänomen. Trotz dieser bereits bestehenden Ansätze, steht die Forschung zur Frage, wie grundsätzlich aus rechtlicher und regulatorischer Sicht mit automatisierten Entscheidungen umgegangen werden soll, noch am Anfang.
In diesem von der Hasler Stifung finanzierten Forschungsprojekt untersucht das ITSL einerseits die Natur und Charakteristika automatischer Entscheidungen und prüft andererseits den Bedarf nach und die Ausgestaltung einer allfälligen Regulierung. Das Zusammenführen dieser beiden komplementären Teile ermöglicht Antworten auf die zentrale Forschungsfrage, wie aus rechtlicher und regulatorischer Sicht mit automatisierten Entscheidungen umzugehen ist.
Im Rahmen dieses Projektes fand am 13. November 2019 eine öffentliche Veranstaltung statt. Einzelne Beiträge dieser Veranstaltung wurden in erweiterter Form Anfang 2020 in der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht veröffentlicht. Zudem hat das ITSL vom 12. bis zum 14. September 2019 einen vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten internationalen Expertenworkshop mit Rechts- und Kommunikationswissenschaftlern sowie Informatikern durchgeführt. Eine Zusammenfassung des Workshops findet sich hier (PDF, 440 KB)
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Im Auftrag Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) führte das ITSL zusammen mit anderen Forschenden aus der Schweiz und Österreich eine interdisziplinäre Studie über die Risiken und Chancen der Künstlichen Intelligenz (KI) durch. Die Forschungsgruppe bestand aus Forschern aus den Bereichen Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaft, Erziehungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Recht und Ethik. Hauptziel der Studie war es, die politischen Entscheidungsträger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf die KI zu treffen. Die interdisziplinäre Studie bewertet die Auswirkungen von KI die vier Bereiche der Arbeitswelt, der Bildung, des Konsums und der Verwaltung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Deep-Learning-Algorithmen. Die Studie ist im April unter dem Titel "Wenn Algorithmen für uns entscheiden: Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz" erschienen, wurde an einer online-Medienkonferenz vorgestellt und ist hier erhältlich.
Die Entwicklungen der Informations- und Telekommunikationstechnik ermöglichen heute die massenhafte Erfassung und Auswertung von Personendaten. In den Mittelpunkt rückt dadurch das Recht auf Privatsphäre. Die Konturen dieses Rechts auf Privatsphäre sind aber relativ unscharf geblieben, obwohl seine Wurzeln bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ins Jahr 1948 zurückreichen. Das Forschungsprojekt arbeitet die Grundlagen des Rechts auf Privatsphäre auf und untersucht, wie das moderne Datenschutzrecht daran ansetzt.
Unternehmen der Versicherungsbranche haben ein grosses Interesse an Big Data-Anwendungen. Mittels profiling, predictive analytics oder quantified self-Anwendungen lassen sich Risiken der Versicherungsnehmer viel genauer eingrenzen. Andererseits gründen Versicherungssysteme moralisch auf dem Prinzip der Solidarität; individuelle Risiken sollen auf eine grössere Gruppe verteilt werden. Diesen für die Herausforderungen der Digitalisierung paradigmatischen Zielkonflikt hat ein vom Nationalen Forschungsschwerpunkt NFP 75 – Big Data gefördertes Projekt untersucht, an dem das ITSL beteiligt war. Das Projekt verband interdisziplinär Forschende aus Ethik, Wirtschaftswissenschaft und Recht. Die Ergebnisse dieser Forschung sind hier publiziert
Die Zunahme datengetriebener Geschäftsmodelle und der damit zusammenhängende Bedeutungs- und Wertgewinn von Daten hat die Frage in den Vordergrund gerückt, ob Daten jemandem gehören und, wenn ja, wem. Obwohl das Thema bereits auf der politischen Tagesordnung steht, sind zentrale rechtliche Fragen bislang offen oder nur kursorisch beantwortet worden. In einem von der Hasler Stiftung finanzierten einjährigen Forschungsprojekt werden diese grundlegenden Fragen in Bezug auf ein mögliches Ausschliesslichkeitsrecht an Daten erörtert: Wie liesse sich ein solches Recht begründen? Wie hätte es auszusehen? Wie müsste das Recht beschränkt und wie könnte es implementiert werden?
Im Rahmen dieses Projektes fand am 29. März 2017 eine öffentliche Veranstaltung statt. Zudem hat das ITSL vom 6. bis zum 8. Juli 2017 einen vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten internationalen Expertenworkshop mit Rechtswissenschaftlern und Informatikern durchgeführt. Eine Zusammenfassung des Workshops findet sich hier (PDF, 223 KB).
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