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Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL)

Netzsperren

19. Oktober 2016

Mithilfe von Netzsperren kann der Staat den Internetnutzern gezielt den Zugang zu bestimmten Inhalten vorenthalten. Der Einsatz von Netzsperren wird momentan in der Schweiz im Rahmen verschiedener Revisionsprojekte diskutiert, so namentlich im Urheberrechtsgesetz, im Fernmeldegesetz und im Geldspielgesetz. Mit Blick auf die Grundrechte stellt sich allerdings die Frage, ob solche Zugangsbeschränkungen zulässig sind und wie sie sich gegebenenfalls rechtfertigen lassen.

Das Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL) der Universität Zürich geht den Netzsperren aus technischer und rechtlicher Perspektive auf den Grund: Zunächst wird Prof. Dr. Burkhard Stiller (Institut für Informatik, UZH) aus technischer Sicht aufzeigen, welche Möglichkeiten für Netzsperren zur Verfügung stehen und wie deren Wirksamkeit einzuschätzen ist. Auf Basis dieser technischen Grundlagen wird Prof. Dr. Florent Thouvenin (Rechtswissenschaftliches Institut, UZH) anschliessend darlegen, ob und unter welchen Umständen Netzsperren aus rechtlicher Sicht als zulässig erscheinen.

Auf dieser Grundlage diskutieren anschliessend die Referenten und das Publikum die relevanten Fragen gemeinsam mit je einem Befürworter und einem Gegner von Netzsperren.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Flyer Netzsperren (PDF, 72 KB)

Folien technische Ausführungen (PDF, 1 MB)

Folien rechtliche Ausführungen (PDF, 129 KB)