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Das Kompetenzzentrum verfasst für Unternehmen und Behörden juristische Gutachten zu Rechtsfragen oder zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben.
Beispiele für Gutachten des ITSL
Im Auftrag des Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat das ITSL im Frühjahr und Sommer 2020 eine rechtswissenschaftliche Studie zum Thema “Besitz, Eigentum und Nutzung nicht-persönlicher Daten” verfasst. Ziel dieses Beitrags ist es, die aktuelle Rechtslage in der Schweiz und der EU zu analysieren und zu künftigen möglichen Rechtsentwicklungen, insbesondere zur Schaffung eines Eigentumsrechts an Daten oder Datenbanken, Stellung zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Studie in umfassender Weise die Fragestellung, wie Daten den verschiedenen Rechtsträgern (Unternehmen und Privaten, aber auch dem Staat) de lege lata zugeordnet werden können und de lege ferenda zugeordnet werden sollen. Diese breite Perspektive erfasst auch den rechtlichen Schutz einer faktischen Zuordnung von Daten, insbesondere durch Geheimhaltung, und die Zuordnung durch Verträge.
Gemeinsam mit weiteren Beiträgen bildet der vorliegende Beitrag die Grundlage für die Ausarbeitung eines Berichts des IGE an den Bundesrat. Der Bericht datiert vom 18. August 2020.
Im Juli 2017 erteilten das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) dem ITSL den Auftrag, zu prüfen, ob der Gesetzgeber aktiv werden sollte, um die Wiederverwendung von Personendaten unter Kontrolle der betroffenen Personen zu fördern, insbesondere im Rahmen von sog. Personal Information Management Systems (PIMS), und ob die Datenportabilität (wie in der EU) auch im schweizerischen Recht geregelt werden sollte.
Das Gutachten fand Eingang in die „Strategie digitale Schweiz“, mit welcher der Bundesrat einen Aktionsplan zur Nutzung der Chancen der Digitalisierung in der Schweiz vorantreiben will.
Im Auftrag des schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) verfasste das ITSL im Sommer 2018 ein Gutachten zur Nutzung von Cloud-Diensten durch Anwältinnen und Anwälte. Die Ergebnisse wurden im November 2018 an der Konferenz der Präsidenten der kantonalen Anwaltsverbände präsentiert. Das Gutachten wurde ins Französische übersetzt und erscheint im April 2019 als zweisprachiger Band in der Buchreihe des ITSL.
Das Gutachten untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz tätige Anwältinnen und Anwälte im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Bearbeiten, Speichern und Archivieren von Dokumenten und anderen Dateien Cloud-Dienste nutzen dürfen, die ihnen über das Internet zugängliche Speicher- und Rechenkapazitäten zur Verfügung stellen. Damit wird eine Frage geklärt, welche die Anwaltschaft in der Schweiz in den letzten Jahren stark beschäftigt hat.
Im September 2016 verfasste das ITSL gemeinsam mit der „Communication Systems Group“ der Universität Zürich im Auftrag des SWICO ein Gutachten zu Netzsperren. In diesem Gutachten wurde untersucht, welche technischen Möglichkeiten für Netzsperren zur Verfügung stehen, wie wirksam diese sind und ob aus rechtlicher Sicht eine Einführung von Netzsperren im Geldspielgesetz zulässig ist.
Auf Basis der Tatsache, dass sich mit den heutigen technischen Möglichkeiten Netzsperren ohne grossen Aufwand und ohne technisches Vorwissen umgehen lassen, hinterfragt das Gutachten die Eignung von Netzsperren zur Erreichung der Ziele des Gesetzgebers. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Dezember 2016 an einem „open hearing“ der parlamentarischen Gruppe digitale Nachhaltigkeit (ParlDigi) im Bundeshaus in Bern präsentiert und mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft kontrovers diskutiert.